Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland möge beschließen:

Die Delegation der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland für die BDKJ Hauptversammlung, die in der Regel im Mai eines jeden Jahres tagt, wird durch die Bundeskonferenz im Herbst des Vorjahres gewählt. Hierzu sind folgende Punkte in die Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend unter § 2 Bundeskonferenz aufzunehmen:

§ 2 Bundeskonferenz
(1) Über die in der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland festgelegten Aufgaben hinaus hat die Bundeskonferenz folgende Aufgaben:
a. Beschlussfassung über gestellte Anträge,
b. ...

f. Wahlen der Delegierten zur Hauptversammlung des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) gemäß des in der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland in Paragraf 14 (4) bis Paragraf 14 (7) beschriebenen Wahlverfahrens zur Delegation auf Bundeskonferenzen. Das Vorschlagsrecht liegt bei Bundes-, Landes-, Regional- und Diözesanleitungen.

Abstimmung: 65 Ja / 2 Enthaltungen
Der Antrag ist beschlossen.