Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend beauftragt die Bundesleitung weitere Erstatzdelegierte für die außerordentliche Hauptversammlung im Dezember 2021 und die Hauptversammlung im Mai 2022 zu benennen, wenn die Bundesleitung und die auf der Bundeskonferenz 2021-2 gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten die Stimmen der Kolpingjugend nicht ausschöpfen.

Die gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten behalten Vorrang vor eventuell zu ernennenden Ersatzdelegierten.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Köln, am 25. September 2021

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